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Staatsvertrag mit den USA betreffend der Übermittlung von UBS-Daten


SGCI Chemie Pharma Schweiz, der Schweizer Gesamtverband der chemisch-pharmazeutischen Industrie, empfiehlt den Eidgenössischen Räten das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika betreffend Übermittlung von Daten der UBS zu genehmigen.

Das Abkommen vom 19. August 2009 ist völkerrechtlich bindend und kann deshalb nicht ohne schwerwiegende Folgen für die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Verhandlungspartner verworfen werden. Insbesondere wäre die Ratifikation des neuen Doppelbesteuerungsabkommens in Frage gestellt, was zu zusätzlicher Unsicherheit über die Art der Zusammenarbeit mit den USA führen würde.

Die Verweigerung der Genehmigung des Abkommens dürfte „angemessene Ausgleichsmassnahmen“ (Art. 5 des Abkommens) durch die USA auslösen. Die Schweiz könnte als Steueroase gebrandmarkt werden, die Steuerhinterzieher schützen will. Es ist damit zu rechnen, dass die USA Massnahmen gegen die Schweiz einleiten würden. Wirtschaftstransaktionen mit den USA könnten mit zusätzlichem administrativen Aufwand und allenfalls auch fiskalisch belastet werden.

Diese Risiken betreffen keineswegs nur die UBS. Alle Schweizer Unternehmen mit Wirtschaftsbeziehungen in die USA wären von allfälligen Sanktionen betroffen, auch die rund 250 Mitgliedunternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie in der Schweiz. Viele dieser Unternehmen erwirtschaften bis zur Hälfte ihrer weltweiten Umsätze in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die USA sind der zweitwichtigste Exportmarkt der chemisch-pharmazeutischen Industrie.

Die Genehmigung des Abkommens ist ein eigenständiges Geschäft und darf nicht mit anderen Anliegen verknüpft werden. So beispielsweise auch nicht mit der Frage systemischer Risiken, Bonus- oder Finanzmarktregulierungen. Die Genehmigung ist erforderlich, um die Altlasten der UBS mit den USA zu bereinigen und die Handlungsfreiheit der Schweiz und deren Volkswirtschaft zurückzugewinnen.

Aus diesen Gründen empfiehlt SGCI Chemie Pharma Schweiz das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika betreffend Übermittlung von Daten der UBS zu genehmigen.

Zum Download: Staatsvertrag mit den USA betreffend der Übermittlung von UBS-Daten

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Kontakt:
SGCI Chemie Pharma Schweiz
Marcel Sennhauser
marcel.sennhauser@sgci.ch
Tel: 044 368 17 44